Deutsche Steuerklassen
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Deutsche Steuerklassen erklärt

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht aller sechs Steuerklassen in Deutschland.

I
Steuerklasse I
Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer

Wer gehört dazu:

  • Ledige Arbeitnehmer
  • Geschiedene Arbeitnehmer
  • Verwitwete Arbeitnehmer (nach dem Sterbejahr)
  • Verheiratete, die dauernd getrennt leben
Grundfreibetrag 2026:
10.908 €

Besonderheiten:

  • Standard-Steuerklasse
  • Mittlere Steuerbelastung
  • Keine besonderen Freibeträge
II
Steuerklasse II
Alleinerziehende mit Kindern

Wer gehört dazu:

  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Kind muss im Haushalt leben
  • Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Keine weitere erwachsene Person im Haushalt
Grundfreibetrag 2026:
10.908 € + Entlastungsbetrag

Besonderheiten:

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • 4.008 € für das erste Kind
  • 240 € für jedes weitere Kind
III
Steuerklasse III
Verheiratete - Hauptverdiener

Wer gehört dazu:

  • Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse V hat
  • Verheiratete, wenn Partner nicht arbeitet
  • Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Partners
  • Höchste Steuerklasse für Hauptverdiener
Grundfreibetrag 2026:
21.816 €

Besonderheiten:

  • Niedrigste Steuerbelastung
  • Doppelter Grundfreibetrag
  • Optimal bei großem Einkommensunterschied
IV
Steuerklasse IV
Verheiratete - beide berufstätig

Wer gehört dazu:

  • Beide Ehepartner berufstätig
  • Ähnliche Einkommen
  • Automatische Zuordnung bei Heirat
  • Kann mit Faktor kombiniert werden
Grundfreibetrag 2026:
10.908 €

Besonderheiten:

  • Standard für Ehepaare
  • Mittlere Steuerbelastung
  • Optional mit Faktor-Verfahren
V
Steuerklasse V
Verheiratete - Geringverdiener

Wer gehört dazu:

  • Partner des Hauptverdieners (Steuerklasse III)
  • Geringeres Einkommen
  • Höhere Steuerbelastung während des Jahres
  • Ausgleich durch Steuererklärung
Grundfreibetrag 2026:
0 €

Besonderheiten:

  • Höchste Steuerbelastung
  • Kein Grundfreibetrag
  • Ausgleich bei Steuererklärung
VI
Steuerklasse VI
Zweitjob und weitere Beschäftigungen

Wer gehört dazu:

  • Zweite und weitere Arbeitsverhältnisse
  • Nebenjobs zusätzlich zum Hauptjob
  • Keine Freibeträge
  • Höchste Steuerbelastung
Grundfreibetrag 2026:
0 €

Besonderheiten:

  • Für Nebentätigkeiten
  • Keine Freibeträge
  • Höchste Abzüge
Steuerklassenwechsel

Wann ist ein Wechsel möglich?

  • Heirat: Automatisch Steuerklasse IV, Wechsel zu III/V möglich
  • Scheidung: Wechsel zu Steuerklasse I oder II
  • Geburt eines Kindes: Wechsel zu Steuerklasse II möglich
  • Einkommensänderung: Optimierung der Kombination III/V

Tipp: Ein Steuerklassenwechsel ist einmal pro Jahr möglich und muss bis zum 30. November beim Finanzamt beantragt werden.

Optimale Steuerklassenwahl

Für Ehepaare:

  • IV/IV: Bei ähnlichen Einkommen
  • III/V: Bei großem Einkommensunterschied (60/40 oder mehr)
  • IV/IV mit Faktor: Genaueste Besteuerung während des Jahres

Wichtige Überlegungen:

  • Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge
  • Endgültige Steuerschuld wird durch Steuererklärung ermittelt
  • Bei III/V ist Steuererklärung verpflichtend
Häufig gestellte Fragen zu Steuerklassen

Kann ich meine Steuerklasse frei wählen?

Nein, die Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand. Nur Ehepaare haben Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Kombinationen.

Beeinflusst die Steuerklasse meine Rente?

Ja, indirekt. Da die Rentenbeiträge vom Bruttolohn berechnet werden, kann eine ungünstige Steuerklasse zu geringeren Nettolöhnen und damit zu niedrigeren Renten führen.

Was passiert bei einem Nebenjob?

Nebenjobs werden automatisch in Steuerklasse VI eingestuft, es sei denn, es handelt sich um einen Minijob bis 520€.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bei Steuerklassen III/V ist die Steuererklärung verpflichtend. In anderen Fällen ist sie oft freiwillig, aber meist lohnenswert.