Arbeitslosengeld-Rechner
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Arbeitslosengeld-Rechner

Ermitteln Sie die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes basierend auf Ihrem letzten Gehalt

Ihre Angaben
Ihr Arbeitslosengeld
Basierend auf Ihren Angaben haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie müssen mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren beschäftigt gewesen sein.
Grund: Kein Anspruch auf ALG I: Anwartschaftszeit nicht erfüllt

So funktioniert dieser Rechner

Anspruch (Anwartschaft)

Sie haben Anspruch auf ALG I, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate oder mindestens 6 Monate im Rahmen der Kurzzeitbeschäftigungs-Ausnahme.

Der Einfachheit halber werden andere formale Voraussetzungen (arbeitslos, verfügbar ≥15 Std./Woche, als arbeitslos gemeldet, aktiv arbeitssuchend) in diesem Rechner standardmäßig als erfüllt angenommen.

Bemessungsgrundlage und Abzüge
  • Tägliche Bruttobemessung: versichertes Brutto der letzten 12 Monate geteilt durch 365.
  • Steuern: deterministische Pauschale nach Steuerklasse (I: 20 %, II: 18 %, III: 12 %, IV: 20 %, V: 26 %, VI: 30 %).
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der berechneten Einkommensteuer (falls anwendbar).
  • Sozialabgaben: pauschal 20 % des täglichen Brutto.
ALG I-Betrag
  • Tägliches Netto = tägliches Brutto minus Steuer, Solidaritätszuschlag (falls anwendbar) und Sozialabgaben.
  • Mit Kind: 67 % des täglichen Netto; ohne Kind: 60 % des täglichen Netto.
  • Monatliche Zahlung angenähert als 30 × Tagessatz.
Bezugsdauer
  • Unter 50 Jahre: 12 Versicherungsmonate → 6 Monate ALG; 24 Versicherungsmonate → 12 Monate (max.).
  • Alter 50–54: bei ≥30 Versicherungsmonaten → bis zu 15 Monate.
  • Alter 55–57: bei ≥36 Versicherungsmonaten → bis zu 18 Monate.
  • Alter ≥58: bei ≥48 Versicherungsmonaten → bis zu 24 Monate (max.).
  • Bei weniger als der maximalen Versicherungszeit innerhalb der Altersstufe skaliert die Dauer proportional.
Sperrzeit
  • Bei freiwilliger Arbeitslosigkeit gilt eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
  • Während der Sperrzeit erfolgen keine Zahlungen; der Gesamtanspruch wird entsprechend gekürzt.