Gehaltsrechner (brutto - netto)

Mit unserem Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettoeinkommen berechnen. Wie viel von meinem Gehalt/Lohn bleibt nach allen Abzügen und Steuern übrig?

Gehaltsbereiche

Hier können Sie die Gehaltsbereiche der Top 100 Berufe in Deutschland erfahren!

Kirchensteuer

Wenn Sie einer Kirche angehören, müssen Sie regelmäßig Kirchensteuer zahlen, was sich auf Ihr Netto auswirkt. Wählen Sie daher im Rechner aus, ob Sie Kirchensteuer zahlen oder nicht.

Sozialversicherungsbeiträge 2024

  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden.
  • Pflegeversicherung: 3,40 %, die ebenfalls zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen wird. Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,20 %, Arbeitgeber: 1,20 %.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 %, die je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden. Zusätzlich gibt es einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,70 % für den Arbeitnehmer. Der tatsächliche Zusatzbeitragssatz variiert je nach der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
  • Rentenversicherung: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt im Jahr 2024 18,6 % und wird zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Steuerklasse I

Die Steuerklasse 1 gilt für unverheiratete, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder. Ein Hinweis: Selbst wenn Sie noch nicht geschieden sind, aber bereits an unterschiedlichen Adressen wohnen, müssen Sie in die Steuerklasse I wechseln.

Steuerklasse II

Die Steuerklasse 2 ist für unverheiratete, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern vorgesehen.

Steuerklasse III

Die Steuerklasse 3 kann von verheirateten Personen gewählt werden. Sie eignet sich besonders für Alleinverdiener oder Ehepaare, bei denen einer deutlich mehr verdient. Sie steht im Zusammenhang mit der Steuerklasse 5.

Steuerklasse IV

Die Steuerklasse 4 wird automatisch zugewiesen, wenn Ehepartner nicht eigenständig in die Klassen III und V wechseln. Sie ist auch ideal, wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben.

Steuerklasse V

Die Steuerklasse 5 ist das Pendant zur Steuerklasse III und kann von verheirateten Personen gewählt werden. Sie ist besonders vorteilhaft für den Partner, der das deutlich niedrigere Einkommen in die Ehe einbringt.

Steuerklasse VI

Die Steuerklasse 6 greift ausschließlich, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zwei Beschäftigungen hat. Für den Nebenverdienst wird dann die Steuerklasse VI angewendet.