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Brutto-Netto-Rechner 2026: Ihr Gehalt nach aktuellen Regeln

Berechnen Sie präzise Ihr Netto-Einkommen 2026 inkl. neuem Grundfreibetrag (€12.348), aktuellen Krankenkassen-Zusatzbeiträgen und allen Steuerklassen.

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Durchschnittlicher Beitragssatz inkl. Zusatzbeitrag

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Berechnen Sie präzise Ihr Netto-Einkommen 2026 inkl. neuem Grundfreibetrag (€12.348), aktuellen Krankenkassen-Zusatzbeiträgen und allen Steuerklassen.
Nettogehalt (monatlich)
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Abzüge im Detail

Bruttogehalt0,00 €
Rentenversicherung & Arbeitslosenversicherung-0,00 €
Krankenversicherung-0,00 €
Lohnsteuer-0,00 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Gesamte Abzüge-0,00 €
Wichtige Hinweise

Sozialversicherungsbeiträge 2026:

  • • Rentenversicherung: 18,6% (je 9,3% AG/AN)
  • • Arbeitslosenversicherung: 2,6% (je 1,3% AG/AN)
  • • Pflegeversicherung: ca. 3,6% gesamt
  • • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag

Krankenversicherung:

  • Gesetzlich: Beitragssatz wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
  • Privat: Der Beitrag wird in der Regel vollständig vom Arbeitnehmer getragen, ggf. mit Arbeitgeberzuschuss.
  • • Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die Höhe der Sozialabgaben.

Disclaimer: Diese Berechnung ist eine Näherung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächlichen Abzüge können je nach individueller Situation variieren. Faktoren wie Freibeträge, zusätzliche Versicherungen oder andere Umstände werden in dieser vereinfachten Berechnung nicht vollständig berücksichtigt.

Brutto-Netto-Rechner 2026 – wie funktioniert er?

Mit dem Brutto Netto Rechner 2026 ermitteln Sie auf Basis Ihres Bruttogehalts Ihr voraussichtliches Nettogehalt in Deutschland. Der Rechner berücksichtigt zentrale Steuer- und Sozialversicherungsregeln für das Jahr 2026 und zeigt Ihnen übersichtlich, welche Abzüge anfallen.

Sie können zwischen Monats- und Jahresbrutto wählen und Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer sowie die Art der Krankenversicherung einstellen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Lohnabrechnung.

Steuerfreibeträge 2026
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag im Überblick

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei rund 12.348 Euro für Ledige. Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt in der Regel einkommensteuerfrei.

Zusätzlich gibt es den Kinderfreibetrag. Für 2026 beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind insgesamt rund 9.756 Euro, aufgeteilt auf beide Eltern. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie günstiger ist.

  • Grundfreibetrag 2026: ca. 12.348 € für Ledige
  • Kinderfreibetrag 2026: ca. 9.756 € pro Kind (für beide Eltern zusammen)
  • Automatische Berücksichtigung der Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Pflichtbeiträge für Angestellte

Als Angestellter zahlen Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (je 1,3 % Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
  • Rentenversicherung: 18,6 % (je 9,3 % Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
  • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 % plus individueller Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: je nach Kinderzahl differenzierte Beitragssätze

Unser Brutto Netto Rechner nutzt typische Beitragssätze und berücksichtigt die Beitragsbemessungsgrenzen, sodass hohe Einkommen nicht unbegrenzt mit Sozialabgaben belastet werden.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Ihr Einkommen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei in der jeweiligen Versicherung.

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 € pro Monat bzw. 69.750 € pro Jahr
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung (West/Ost): 8.450 € pro Monat bzw. 101.400 € pro Jahr
Private Krankenversicherung & Steuerklassen
Versicherungspflichtgrenze und Klassen I–VI

Ab einem bestimmten Jahreseinkommen besteht keine Pflicht mehr, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Diese Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 rund 77.400 Euro Bruttojahreseinkommen. Liegen Sie dauerhaft darüber und erfüllen weitere Voraussetzungen, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich.

In unserem Rechner können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Bei gesetzlicher Versicherung wird ein prozentualer Beitragssatz auf Ihr Einkommen angewendet, bei privater Versicherung geben Sie einen festen Monatsbeitrag ein.

Die Steuerklassen I–VI im Überblick

  • Steuerklasse I: Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Steuerklasse III/V: Verheiratete mit deutlich unterschiedlichem Einkommen (Hauptverdiener in III, Zweitverdiener in V)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen
  • Steuerklasse VI: Zweit- und Nebenbeschäftigungen mit weiterer Lohnsteuerkarte

Ihre aktuelle Steuerklasse entnehmen Sie Ihrer Lohnabrechnung bzw. den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

Nettogehalt 2026 – wie rechnet unser Tool?

Unser Brutto Netto Rechner ermittelt zunächst das Monats- oder Jahresbrutto und zieht anschließend die Sozialversicherungsbeiträge sowie die voraussichtliche Lohnsteuer ab. Ergänzend werden – je nach Auswahl – Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Das Ergebnis ist Ihr geschätztes Nettogehalt für das Jahr 2026.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine vereinfachte Modellrechnung handelt. Individuelle Besonderheiten (z.B. Freibeträge, Sachbezüge, Mehrfachbeschäftigungen) können zu Abweichungen gegenüber Ihrer tatsächlichen Lohnabrechnung führen.

Wichtiger Hinweis (Haftungsausschluss)

Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Der Brutto Netto Rechner 2026 ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Netto-Gehalt 2026 berechnen: Aktuelle Steuertabellen & Abgaben | Rechneristo