Steuerklasse I
Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer
Wer gehört dazu:
- •Ledige Arbeitnehmer
- •Geschiedene Arbeitnehmer
- •Verwitwete Arbeitnehmer (nach dem Sterbejahr)
- •Verheiratete, die dauernd getrennt leben
Grundfreibetrag 2026:
10.908 €
Besonderheiten:
- •Standard-Steuerklasse
- •Mittlere Steuerbelastung
- •Keine besonderen Freibeträge
Steuerklasse II
Alleinerziehende mit Kindern
Wer gehört dazu:
- •Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
- •Kind muss im Haushalt leben
- •Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- •Keine weitere erwachsene Person im Haushalt
Grundfreibetrag 2026:
10.908 € + Entlastungsbetrag
Besonderheiten:
- •Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- •4.008 € für das erste Kind
- •240 € für jedes weitere Kind
Steuerklasse III
Verheiratete - Hauptverdiener
Wer gehört dazu:
- •Verheiratete, wenn Partner Steuerklasse V hat
- •Verheiratete, wenn Partner nicht arbeitet
- •Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Partners
- •Höchste Steuerklasse für Hauptverdiener
Grundfreibetrag 2026:
21.816 €
Besonderheiten:
- •Niedrigste Steuerbelastung
- •Doppelter Grundfreibetrag
- •Optimal bei großem Einkommensunterschied
Steuerklasse IV
Verheiratete - beide berufstätig
Wer gehört dazu:
- •Beide Ehepartner berufstätig
- •Ähnliche Einkommen
- •Automatische Zuordnung bei Heirat
- •Kann mit Faktor kombiniert werden
Grundfreibetrag 2026:
10.908 €
Besonderheiten:
- •Standard für Ehepaare
- •Mittlere Steuerbelastung
- •Optional mit Faktor-Verfahren
Steuerklasse V
Verheiratete - Geringverdiener
Wer gehört dazu:
- •Partner des Hauptverdieners (Steuerklasse III)
- •Geringeres Einkommen
- •Höhere Steuerbelastung während des Jahres
- •Ausgleich durch Steuererklärung
Besonderheiten:
- •Höchste Steuerbelastung
- •Kein Grundfreibetrag
- •Ausgleich bei Steuererklärung
Steuerklasse VI
Zweitjob und weitere Beschäftigungen
Wer gehört dazu:
- •Zweite und weitere Arbeitsverhältnisse
- •Nebenjobs zusätzlich zum Hauptjob
- •Keine Freibeträge
- •Höchste Steuerbelastung
Besonderheiten:
- •Für Nebentätigkeiten
- •Keine Freibeträge
- •Höchste Abzüge