Ermitteln Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch und zusätzliche Leistungen
Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ersetzt seit 01.01.2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Zum Bürgergeld gehören:
Ja, grundsätzlich schon, aber nicht unbegrenzt.
Was als „angemessen“ gilt, entscheidet das Jobcenter nach lokalen Richtwerten.
Nein, nicht vollständig.
Wichtig:
Kurz gesagt: Wohnen wird gesichert – Eigentum wird nicht finanziert.
Ja. Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig.
Einkommen wird nicht vollständig angerechnet. Es gibt Freibeträge:
Angerechnet wird:
Grundsätzlich:
Während der Karenzzeit (erstes Jahr):
Vermögen unterhalb dieser Grenzen wird nicht angerechnet. Für 2026 sind Änderungen geplant, sie gelten aktuell noch nicht.
Ja, unter bestimmten Bedingungen.
Der Regelsatz darf insgesamt nicht um mehr als 30 % gekürzt werden.
Nein. Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung. Die endgültige Entscheidung über Anspruch und Höhe trifft immer das zuständige Jobcenter.