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Ermitteln Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch und zusätzliche Leistungen

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Regelsatz = 0 €, KdU & Versicherung bleiben
Ihr Bürgergeld-Anspruch
Monatliches Bürgergeld
563,00 €

Berechnung im Detail

Regelsatz (vor Sanktionen)563,00 €
Regelsatz (nach Sanktionen)563,00 €
Kosten der Unterkunft0,00 €
Kranken- & Pflegeversicherungübernommen
Mehrbedarfe0,00 €
Gesamtbedarf563,00 €
Freibeträge (Erwerbseinkommen)0,00 €
Bürgergeld-Anspruch563,00 €
Wichtige Hinweise

Regelsätze (gültig 2024–2026):

  • Alleinstehend/Alleinerziehend: 563€
  • Partner: 451€
  • Kinder 14–17 Jahre: 420€
  • Kinder 6–13 Jahre: 348€
  • Kinder 0–5 Jahre: 318€

Zusätzliche Leistungen:

  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bildungs- und Teilhabepaket
  • Mehrbedarf bei besonderen Umständen
Geplante Reform ab 01.07.2026 – noch nicht berücksichtigt.
Berechnung ohne Rechtsverbindlichkeit. Maßgeblich ist der Bescheid des Jobcenters.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ersetzt seit 01.01.2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Zum Bürgergeld gehören:

  • der monatliche Regelsatz
  • die Kosten für Unterkunft und Heizung
  • die Kranken- und Pflegeversicherung
  • ggf. Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende)

Zahlt das Bürgergeld meine Miete und Heizkosten?

Ja, grundsätzlich schon, aber nicht unbegrenzt.

  • Karenzzeit (erstes Jahr): Die tatsächlichen Miet- und Heizkosten werden übernommen, auch wenn sie höher sind.
  • Nach der Karenzzeit: Es werden nur noch angemessene Kosten der Unterkunft übernommen.

Was als „angemessen“ gilt, entscheidet das Jobcenter nach lokalen Richtwerten.

Wird ein Immobilienkredit (Hauskredit) beim Bürgergeld übernommen?

Nein, nicht vollständig.

  • ❌ Tilgung (Kreditrückzahlung) wird niemals übernommen.
  • ✅ Zinsen können übernommen werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind: Sie wohnen selbst in der Immobilie, das Haus oder die Wohnung ist angemessen und die Zinsen gelten als Kosten der Unterkunft (KdU).

Wichtig:

  • Bürgergeld dient der Existenzsicherung, nicht dem Vermögensaufbau.
  • Auch während der Karenzzeit wird keine Tilgung gezahlt.
  • Für vermietete Immobilien gibt es keine Unterstützung.

Kurz gesagt: Wohnen wird gesichert – Eigentum wird nicht finanziert.

Wird meine Krankenversicherung beim Bürgergeld bezahlt?

Ja. Wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig.

Wie wird Einkommen beim Bürgergeld angerechnet?

Einkommen wird nicht vollständig angerechnet. Es gibt Freibeträge:

  • 100 € Grundfreibetrag
  • 20 % vom Einkommen zwischen 100 € und 520 €
  • 30 % zwischen 520 € und 1.000 €
  • 10 % zwischen 1.000 € und 1.200 € (bis 1.500 € bei Haushalten mit Kindern)

Angerechnet wird:

  • bei Arbeitnehmern: Nettoeinkommen
  • bei Selbstständigen: Gewinn abzüglich Sozialabgaben

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Grundsätzlich:

  • 15.000 € pro Person

Während der Karenzzeit (erstes Jahr):

  • 40.000 € für eine Einzelperson
  • plus 15.000 € für jede weitere Person im Haushalt

Vermögen unterhalb dieser Grenzen wird nicht angerechnet. Für 2026 sind Änderungen geplant, sie gelten aktuell noch nicht.

Kann das Bürgergeld gekürzt oder gestrichen werden?

Ja, unter bestimmten Bedingungen.

  • Termin versäumt: 10 % Kürzung des Regelsatzes für einen Monat
  • Pflichtverletzungen (z. B. Bewerbungen nicht nachgewiesen): 1. Verstoß: 10 %, 2. Verstoß: 20 %, ab dem 3. Verstoß: 30 %
  • Arbeitsverweigerung: Regelsatz kann komplett entfallen; Miete, Heizung und Krankenversicherung bleiben erhalten

Der Regelsatz darf insgesamt nicht um mehr als 30 % gekürzt werden.

Ist das Ergebnis dieses Rechners rechtlich verbindlich?

Nein. Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung. Die endgültige Entscheidung über Anspruch und Höhe trifft immer das zuständige Jobcenter.