Steuerklasse

Neben der Einkommenshöhe ist auch Ihre Steuerklasse entscheidend dafür, wie hoch Ihre steuerlichen Belastungen ausfallen. Für die Berechnung eines Nettolohns geben Sie daher an, welcher Lohnsteuerklasse Sie angehören. In Deutschland gibt es die folgenden sechs Kategorien:

Steuerklasse I

Die Steuerklasse 1 gilt für unverheiratete, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder. Ein Hinweis: Selbst wenn Sie noch nicht geschieden sind, aber bereits an unterschiedlichen Adressen wohnen, müssen Sie in die Steuerklasse I wechseln.

Steuerklasse II

Die Steuerklasse 2 ist für unverheiratete, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern vorgesehen.

Steuerklasse III

Die Steuerklasse 3 kann von verheirateten Personen gewählt werden. Sie eignet sich besonders für Alleinverdiener oder Ehepaare, bei denen einer deutlich mehr verdient. Sie steht im Zusammenhang mit der Steuerklasse 5.

Steuerklasse IV

Die Steuerklasse 4 wird automatisch zugewiesen, wenn Ehepartner nicht eigenständig in die Klassen III und V wechseln. Sie ist auch ideal, wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben.

Steuerklasse V

Die Steuerklasse 5 ist das Pendant zur Steuerklasse III und kann von verheirateten Personen gewählt werden. Sie ist besonders vorteilhaft für den Partner, der das deutlich niedrigere Einkommen in die Ehe einbringt.

Steuerklasse VI

Die Steuerklasse 6 greift ausschließlich, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zwei Beschäftigungen hat. Für den Nebenverdienst wird dann die Steuerklasse VI angewendet.